Branchenspezifische Kenntnisse
Für die folgenden Branchen bestehen aufgrund der langjährigen Berufstätigkeit besondere Kenntnisse:
Branchenkenntnisse in folgenden Bereichen:
- Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Physiotherapeuten etc.)
- Bauhaupt – und Baunebengewerbe (Bauunternehmen, Stuckateure und Trockenbauer, Dachdecker, Sanitär– und Heizungs-installateure)
- Verschiedene Handwerksberufe (Maler und Lackierer, Wärmedämm-Verbundsysteme, Elektroinstallateure)
- Freiberufler (Rechtsanwälte, Künstler)
- Sonstige Gewerbebetriebe
- Landwirtschaftliche Betriebe